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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Die nachstehenden Geschäftsbedingungen gelten für alle gegenwärtig und zukünftig von uns abgegebenen Angebote und mit uns geschlossenen Verträge. Die allgemeinen Ge­schäftsbedingungen des Bestellers werden zur Gänze nicht anerkannt. Unsere Geschäftsbedingungen gelten nur gegenüber Unternehmern im Sinn von § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen.

1. Vertragsabschluß

 
1.1 Ein Vertrag kommt erst mit der Erteilung unserer schriftlichen Auftragsbestäti­gung oder durch Lieferung zustande.

1.2 Gegenüber den Abbildungen, Beschreibungen, Zeichnungen, Gewichts- und Maßangaben aus unseren Katalogen und Prospekten und unserem An­gebot behalten wir uns technische oder produktionsbedingte Änderungen vor, soweit sich die Abweichungen im Rahmen handelsüblicher Toleranzen bewegen.

1.3 Soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist, sind wir nicht verpflichtet, CAD-Dateien zur Verfügung zu stellen. Tun wir dies doch, handelt es sich insoweit um eine freiwillige, kostenlose Serviceleistung. Für die Richtigkeit, Vollständigkeit, Aktualität und Brauchbarkeit der Daten für den Besteller übernehmen wir keine Haftung. Der Besteller nutzt die Daten auf eigene Gefahr.
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2. Preise und Zahlungsbedingungen

 
2.1  Unsere Preise verstehen sich ab Werk (Furtwangen) (EXW gemäß INCOTERMS 2000), ausschließlich Verpackung, Versand und Versicherung. Hinzu kommt die gesetzliche Umsatzsteuer.

2.2  Unsere Preise stützen sich auf die Personal- und Materialkosten zur Zeit des Vertragsschlusses. Die vereinbarten Preise für unsere Leistun­gen können wir in dem Maße erhöhen, wie sich unsere Personal- und Ma­terialkosten seit dem Vertragsschluss erhöht haben, wenn zwischen dem Ver­tragsschluss und unserer Leistung ein Zeitraum von mehr als 6 Wochen liegt und wir die Ko­stensteigerungen nicht zu vertreten haben.

2.3  Mangels besonderer Vereinbarung ist die Zahlung ohne Abzug innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsstellung fällig. Bei Zahlung innerhalb von 10 Tagen ab Rechnungsdatum gewähren wir 2 % Skonto.

2.4  Hält der Besteller die vereinbarten Zahlungsbedingungen nicht ein oder müssen wir aufgrund der wirtschaftlichen Verhältnisse des Bestellers unsere Ansprüche als gefährdet ansehen, dann dürfen wir unsere Gesamtforderung sofort fällig stellen.

Befindet sich der Besteller mit einer Forderung, die mindestens 20 % unserer Forderungen gegen den Besteller beträgt, seit mehr als vier Wochen in Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, alle Forderungen, die auf demselben Rechtsverhältnis beruhen, sofort fällig zu stellen. Sind unsere vertraglichen Ansprüche aufgrund mangelnder Leistungsfähigkeit des Bestellers gefährdet, so sind wir weiterhin berechtigt, die Bearbeitung aller Aufträge des Bestellers von einer Vorauszahlung oder einer Sicherheitsleistung in Bezug auf die jeweilige Lieferung abhängig zu ma­chen.

2.5  Der Besteller darf gegen unsere Forderungen ausschließlich mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen aufrechnen. Er ist zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht oder auf einem unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Anspruch.
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3. Liefertermine

 
3.1  Liefertermine richten sich nach den im Einzelfall getroffenen Absprachen. Bei Änderungen oder Ergänzungen des Leistungsumfangs nach Vertragsschluss werden angegebene Liefertermine und -fristen hinfällig; sie verlängern sich angemessen, sofern keine besondere Vereinbarung getroffen wird.

3.2  Eine Lieferfrist ist eingehalten, wenn der Liefergegenstand zum Transport gegeben oder die Versandbereitschaft hergestellt und mitgeteilt ist.

3.2  Können wir den vereinbarten Liefertermin aus Hinderungsgründen, die wir nicht zu vertreten haben (Betriebsstörungen, Streik, Aussperrung, Energiever­sorgungsschwierigkeiten, Verzögerungen in der Anlieferung wesentlicher Roh- und Ausgangsstoffe etc.), nicht einhalten, so werden wir den Besteller unver­züglich darüber informieren. Läßt sich in solche einem Fall nicht absehen, daß wir unsere Leistung innerhalb angemessener Frist, spätestens jedoch innerhalb von vier Monaten erbringen werden können, können wir und der Besteller vom Vertrag zurücktreten. Entsprechendes gilt, wenn die Hinderungsgründe nach Ablauf von vier Monaten seit unserer Mitteilung noch bestehen. Sollten die Hinderungsgründe für uns schon bei Vertragsschluß erkennbar sein, sind wir nicht zum Rücktritt berechtigt.
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4. Gefahrübergang und Entgegennahme

 

4.1 Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung des Leistungsge­genstandes geht auf den Besteller über, sobald die Ware zum Transport gege­ben oder die Versandbereitschaft mitgeteilt ist. Dies gilt unabhängig davon, ob die Versendung vom Erfüllungsort aus erfolgt und wer die Transportkosten trägt. 4.2 Teillieferungen und -leistungen sind zulässig, soweit sie dem Besteller zumutbar sind. Bei vom Standardprogramm abweichenden Sonderausführungen sind - im Rahmen des Branchenüblichen - Mengenabweichungen von bis zu 10 % gegenüber unserer Auftragsbestätigung gestattet. In diesem Fall wird das jeweils tatsächlich Gelieferte berechnet.

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5. Obliegenheiten des Bestellers

 

5.1  Der Besteller ist verpflichtet, die gelieferten Teile unverzüglich zu überprüfen und uns über etwaige Mängel zu informieren. 5.2  Abrufaufträge sind, sofern nichts anderes vereinbart ist, innerhalb von 12 Monaten nach Vertragsschluss abzuwickeln. Die einzelnen Teillieferungen müssen so rechtzeitig abgerufen werden, dass eine ordnungsgemäße Herstellung und Lieferung innerhalb der Lieferfrist möglich ist. Wird nicht oder nicht rechtzeitig abgerufen oder spezifiziert, sind wir - nach erfolgloser Fristsetzung - berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und Schadensersatz statt der Leistung zu verlangen. 5.3  Werden Transportverpackungen an uns zurückgesandt, hat allein der Besteller die damit verbundenen Kosten zu tragen.

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6. Eigentumsvorbehalt

 
6.1  Von uns gelieferte Waren bleiben in unserem Eigentum bis zur vollständigen Erfül­lung unse­rer sämtlichen Ansprüche aus der gesamten Geschäftsverbin­dung mit dem Besteller.

6.2  Der Besteller ist zur getrennten Lagerung und Kennzeichnung der unter Eigen­tumsvorbehalt stehenden Waren verpflichtet. Er wird die unter Eigentumsvor­behalt stehenden Waren auf eigene Kosten gegen Feuer, Wasserschäden, Ein­bruch und Dieb­stahl versi­chern. Auf Verlangen ist uns die Versicherungspo­lice zur Einsicht zu übermit­teln. Der Besteller tritt uns im voraus die Ansprü­che ge­gen die Versi­cherung ab.

6.3  Bei Zugriffen Dritter auf das Vorbehaltseigentum hat der Besteller uns unver­züg­lich zu benachrichtigen. Der Besteller trägt alle Kosten, die zur Aufhebung des Zugriffs und zu einer Wiederbeschaffung der von uns gelieferten Waren auf­gewendet werden müssen.

6.4  Der Besteller ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Ge­schäfts­verkehr zu veräußern, solange er nicht in Verzug ist, wenn er mit seinem Abnehmer kein Abtretungsverbot vereinbart. Verpfändungen oder Si­cherungsübereignungen sind unzulässig. Die aus dem Weiterverkauf oder ei­nem sonstigen Rechtsgrund (Versicherung, unerlaubte Handlung) be­züglich der Vorbehaltsware entstehenden Forderungen tritt der Besteller be­reits jetzt si­cherungshalber in vollem Umfang an uns ab. Wir ermächtigen ihn wi­derruf­lich, die an uns abgetretenen Forderungen für unsere Rechnung im ei­genen Namen einzuziehen. Diese Ermächtigung können wir widerrufen, wenn der Besteller mindestens eine Woche in Zahlungsverzug ist, einen Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt hat oder eine Zahlungseinstellung vorliegt und dadurch unser Sicherungsinteresse gefährdet ist. Im Falle des Widerrufs wird der Besteller auf unsere Aufforderung hin die Abtre­tung offenlegen und uns die für die Einziehung der Forderung erforderli­chen Auskünfte und Unterlagen übergeben.

6.5  Wird die Vorbehaltsware mit anderen Gegenständen verbunden, setzt sich das vorbehaltene Eigentum an der neu entstehenden Sache fort. Wir erwerben da­durch einen Miteigentumsanteil im Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware (Fakturenwert) zum Wert der übrigen verbundenen Sachen. Ist eine der verbundenen Sachen als Hauptsache anzusehen, überträgt der Besteller uns das Miteigentum im Ver­hältnis des Wertes der von uns gelieferten Ware (Fakturenwert) zum Wert der übrigen verbundenen Sachen. Der Besteller verwahrt die neue Sache hinsichtlich unseres Mitei­gentumsanteils unentgeltlich. Wird die Vorbehaltsware als Bestandteil der neuen Sache weiterveräußert, so gilt die in Ziff. 6.4 vereinbarte Vorausabtre­tung nur in Höhe des Fakturenwertes der Vorbehaltsware.

6.6  Übersteigt der realisierbare Wert der uns nach den vorstehenden Bestimmungen zustehen­den Sicherheiten unsere Ansprüche um mehr als 20 %, sind wir hinsichtlich des übersteigenden Wertes zur Freigabe verpflichtet.
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7. Gewährleistung

 
7.1  Soweit ein Mangel der Kaufsache vorliegt, sind wir nach unserer Wahl zur Nacherfüllung in Form einer Mangelbeseitigung oder zur Lieferung einer neuen mangelfreien Sache berechtigt. Ein Mangel liegt nicht vor, wenn die Beanstandungen auf unsachgemäßer Montage oder Behandlung, auf bestimmungswidriger Verwendung oder natürlicher Abnutzung beruhen.

7.2  Schlägt die Nacherfüllung fehl, so ist der Besteller nach seiner Wahl berechtigt, Rücktritt oder Minderung zu verlangen. Daneben kann der Besteller Schadensersatz nach Maßgabe der Ziff. 8 verlangen. Soweit nicht in Ziff. 7 etwas Abweichendes geregelt ist, ist die Haftung für Mängel ausgeschlossen.

7.3  Im Fall der Mangelbeseitigung sind wir verpflichtet, alle zum Zweck der Mängelbe­seitigung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Arbeits- und Materialkosten zu tragen, soweit sich diese nicht dadurch erhöhen, daß der Leistungsgegenstand an einen anderen Ort als den Erfüllungsort verbracht wurde. Wechseln wir im Zuge von Nach­besserungsarbeiten von uns gelieferte Materialien des Bestellers aus, erwerben wir an den ausgewechselten Teilen das Eigentum.

7.4  Beruht der Mangel auf einem fehlerhaften Fremderzeugnis, sind wir berechtigt, unsere Mängelansprüche gegen unseren Vorlieferanten an den Besteller abzutreten. In diesem Fall können wir aus den vorstehenden Bestimmun­gen erst in Anspruch genommen werden, wenn der Besteller die abgetretenen Ansprüche gegen den Vorlieferanten erfolglos gerichtlich geltend gemacht hat. Der Besteller ist verpflichtet, uns von der gerichtlichen Geltendmachung der abgetretenen Ansprüche unverzüglich zu informieren und bei sämtlichen Vereinbarungen in Bezug auf die abgetretenen Forderungen unsere Zustimmung einzuholen.

7.5  Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt 12 Monate, gerechnet ab Ablieferung. Schadensersatzansprüche wegen schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, wegen schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und wegen Sachmängeln, die durch einen unserer gesetzlichen Vertreter oder durch einen leitenden Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht worden sind, verjähren innerhalb der gesetzlichen Fristen.

7.6  Ist der Endkunde Verbraucher und macht er Mängel geltend, finden Ziff. 7.1 bis 7.3 keine Anwendung auf im Rahmen des Lieferregresses nach § 478 BGB bestehende Ansprüche des Bestellers auf Nacherfüllung, Aufwendungsersatz nach § 478 Abs.  2 BGB, Rücktritt oder Minderung.  Für den Aufwendungsersatzanspruch gemäß § 478 Abs. 2 BGB findet darüber hinaus Ziff. 7.5 keine Anwendung.
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8. Haftung

 
8.1  Für eine schuldhafte Verletzung unserer wesentlichen Vertragspflichten, d.h. Vertragspflichten, deren Erfüllung dem Vertrag das Gepräge gibt und die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglichen, haften wir nach den gesetzlichen Vorschriften. Soweit uns weder grob fahrlässiges noch vorsätzliches Verhalten zur Last fällt, haften wir allerdings nur für den typischerweise eintretenden, vorhersehbaren Schaden.

8.2  Für alle übrigen Pflichtverletzungen haften wir nur, wenn ein Schaden durch einen unserer ge­setzlichen Vertreter oder durch einen leitenden Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht worden ist. In diesem Fall haften wir nur für den typischerweise eintretenden vorhersehbaren Schaden, wenn der Schaden nicht vorsätzlich verursacht worden ist.

8.3  Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt; dies gilt auch für die Haftung wegen schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Bei Übernahme einer Garantie haften wir nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften.

8.4  Soweit vorstehend nichts Abweichendes geregelt ist, sind Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung, aus positiver Forderungsverletzung, aus Verschulden bei Vertragsschluß einschließlich etwaiger Ansprüche aufgrund der Verwendung dieser Geschäftsbedingungen, aus der Verletzung von vertraglichen Pflichten (Informationen, Unterweisung etc.) wegen Verzuges oder aus unerlaubter Handlung sowie aus jedem anderen Rechtsgrunde gegen uns ausgeschlossen.

8.5  Die Prüfung, ob sich die bestellte Ware für den vom Besteller vorgesehenen Verwendungszweck eignet, obliegt allein dem Besteller.
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9. Schlussbestimmungen

 
9.1  Dieser Vertrag unterliegt deutschem Recht. Davon ausgenommen, d.h. unan­wendbar ist das UN-Abkommen über den Internationalen Warenkauf.

9.2  Erfüllungsort für alle Verpflichtungen beider Vertragsteile ist Furtwangen.

9.3  Sofern der Besteller Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, wird der Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit diesem Vertrag ausschließlich durch unseren Sitz bestimmt. Dies gilt auch, wenn der Besteller keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat oder nach Vertragsabschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Inland verlegt, oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht zu ermitteln ist. Der Besteller kann daneben in allen Fällen - nach unserer Wahl - auch an seinem Sitz verklagt werden.

9.4  Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieses Vertrages läßt die Wirk­samkeit der übrigen Bestimmungen und den Bestand des Vertrages unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine Regelung, die in ihrem wirtschaftlichen Gehalt der unwirksamen am nächsten kommt.
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10. Datenbank-Abrufvertrag für PARTSERVER

 

Haftungsausschluss zwischen dem Datenbankbetreiber und dem Kunden


Haftungsausschluss zwischen CADENAS GmbH, Berliner Allee 28 b+c, 86153 Augsburg (nachstehend „Datenbankbetreiber“ genannt) und dem Kunden.

Der Datenabruf ist nur erlaubt, wenn Sie für das von Ihnen ausgewählte CAD-System eine gültige Softwarelizenz haben!

10.1  Der Datenbankbetreiber zeichnet die Nutzungs- und Abrechnungsdaten auf und speichert diese jeweils während der gesetzlich zulässigen Zeit. Der Kunde hat auf Verlangen ein kostenfreies Auskunftsrecht auf Einsichtnahme seiner gespeicherten Daten. Der Kunde wird hiermit gemäß Bundesdatenschutzgesetz davon unterrichtet, dass der Datenbankbetreiber seine vollständige Anschrift sowie weitere auftragsspezifische Details in maschinenlesbarer Form speichert und maschinell verarbeitet. Der Datenbankbetreiber gewährleistet die vertrauliche Behandlung dieser Daten. Der Kunde muss sich zum Zwecke des Vertragsschlusses und dem Datenabruf im nachfolgenden Formular registrieren lassen. Der Datenbankbetreiber ist ausdrücklich berechtigt, die Übermittlung der anonymisierten Nutzungsdaten an Dritte für Zwecke der Marktforschung vorzunehmen.

10.2  Der Datenbankbetreiber übernimmt keine Gewähr für die Zugriffsmöglichkeit auf die Datenbank und die Abrufbarkeit der in dieser gespeicherten Daten. Der Datenbankbetreiber hat die Daten mit größtmöglicher Sorgfalt zusammengestellt. Die Gewähr wie für die Richtigkeit, Vollständigkeit, Aktualität und Brauchbarkeit der abgerufenen Daten für den Kunden wird nicht übernommen. Auch die Identität der Teileabmaße in der Datenbank zu den Kaufteilen wird nicht gewährleistet. Keine Mängelansprüche und keine Haftung begründen insbesondere unerhebliche Beeinträchtigungen bei der Recherche, beim Datenabruf oder bezüglich des Inhalts der Daten (z.B. Schreibfehler), die den Gebrauch der Datenbank nicht wesentlich beeinträchtigen. Keinen Mangel und keine Pflichtverletzung stellen Störungen dar, die aus Mängel oder Unterbrechungen des Kundenrechners oder der Kommunikationswege oder aus missbräuchlicher Verwendung der Nutzungsdaten durch den Besteller entstehen.

10.3  Der Datenbankbetreiber haftet nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit oder für die Verletzung einer für die Vertragsdurchführung wesentlichen Pflicht.
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11. Datenschutzerklärung

11.1 Schutz Ihrer personenbezogenen Daten
Der Schutz Ihrer personenbezogenen Daten ist für uns von höchster Bedeutung. Diese Online-Seite wird von "Ganter" betrieben (im Folgenden auch „wir"). Wir sind "verantwortliche Stelle" im Sinne des Bundesdatenschutzgesetzes. Falls Sie diese Online-Seiten nutzen möchten, müssen wir stellenweise für die Inanspruchnahme, inhaltliche Ausgestaltung, Bestellung, Lieferung und Leistungserbringung sowie Zahlungsabwicklung im Hinblick auf unsere Leistungen insbesondere folgende personenbezogene Daten von Ihnen erheben, speichern und nutzen:
Name, Vorname, Anrede, Anschrift, E-Mail-Adresse, Telefonnummer, Bankverbindungsdaten, Passwort.
Mit der Angabe und Speicherung dieser Daten erklären Sie sich hiermit einverstanden.
Ihre personenbezogenen Daten werden grundsätzlich nicht an Dritte weitergegeben.

11.2 Allgemeines
Während Sie das Portal besuchen, erheben unsere Webserver zum Betrieb des Angebotes allgemeine technische Informationen, insbesondere über die von Ihnen verwendete Soft- und Hardware, die IP-Adresse Ihres Rechners, welche Webseiten Sie aufgerufen haben, sowie den Zeitpunkt und die Dauer Ihres Besuches. Diese Daten haben keinen Personenbezug zu Ihnen.

11.3 Technische Sicherheit
Zum Schutz der uns überlassenen Daten aktualisieren wir fortlaufend unsere technischen und organisatorischen Sicherheitsmaßnahmen. Diese Maßnahmen sollen unberechtigte Zugriffe, widerrechtliche Löschung oder Manipulation und den versehentlichen Verlust der Daten bestmöglich verhindern.

11.4 Auskunftsrecht, Berichtigung
Auf Ihr Verlangen teilen wir Ihnen gerne kostenlos mit, ob und welche personenbezogenen Daten zu Ihrer Person gespeichert sind. Unrichtige Daten werden von uns unverzüglich nach Kenntnis berichtigt.

11.5 Weitere Informationen
Ihr Vertrauen ist uns wichtig. Daher möchten wir Ihnen jederzeit Rede und Antwort bezüglich der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten stehen. Wenn Sie Fragen haben, die Ihnen diese Datenschutzerklärung nicht beantworten konnte oder wenn Sie zu einem Punkt vertiefte Informationen wünschen, wenden Sie sich bitte jederzeit an den Datenschutzbeauftragten.

11.6 Speicherdauer
Personenbezogene Daten, die uns über unsere Website mitgeteilt worden sind, werden nur so lange gespeichert, bis der Zweck erfüllt ist, zu dem sie uns anvertraut wurden. Soweit handels- und steuerrechtliche Aufbewahrungsfristen zu beachten sind, kann die Speicherdauer zu bestimmten Daten bis zu 10 Jahre betragen.
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12. Rechte und Copyright

 
12. Ganter versucht alle Information im Internet so aktuell wie möglich zu halten.
Technische Änderungen oder Änderungen wegen Irrtums behalten wir uns ebenso vor wie die Streichung einzelner Artikel aus dem Sortiment.

Die Produkte der Otto Ganter GmbH & Co. KG wurden als Normelemente entwickelt mit dem Ziel, ein möglichst breites Spektrum von Anforderungen abzudecken. Für spezielle Anwendungsfälle mit aussergewöhnlichen Anforderungen an unsere Produkte, können wir keine Garantie für deren Eignung übernehmen. Unsere Konstruktionsabteilung gibt bei Fragen zu bestimmten Produkteigenschaften wie z.B. fehlende Toleranzen, Maßangaben oder Festigkeiten gerne Auskunft.

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